Bei Match + Thrive arbeiten wir partnerschaftlich mit unseren Kunden zusammen und helfen ihnen, strategisch wichtige Herausforderungen im Bereich People & Culture zu bewältigen. Diese Arbeit setzt ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis voraus. Um Transparenz und Klarheit zu schaffen, wurden die nachfolgenden Geschäftsbedingungen festgelegt. Sie gelten für alle angebotenen Leistungen von Match + Thrive.
§0 Begriffsdefinitionen
Im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Definitionen:
- „Anbieter" bezeichnet die Graichen & Emrich Match & Thrive GbR – „Match + Thrive".
- „Kunde" ist jede natürliche oder juristische Person, die Leistungen vom Anbieter in Anspruch nimmt.
- „Leistungen" bezeichnen alle vom Anbieter angebotenen People & Culture Services, insbesondere Recruiting, Employer Branding, Onboarding, Coaching, Workshops, Facilitation und strategische HR-Beratung.
- „Modul" ist eine einzeln buchbare, definierte Leistungseinheit.
- „Angebot" ist die individuelle Vereinbarung über bestimmte Leistungen auf Basis dieser AGB.
- „Vertrauliche Informationen" sind alle mündlich oder schriftlich übermittelten Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet oder erkennbar sind.
- „Personenbezogene Daten" sind alle Informationen im Sinne der DSGVO, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen.
§1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote zwischen dem Anbieter und seinen Kunden.
- Sie gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten Vereinbarung bedarf.
- Abweichende oder entgegenstehende AGB des Kunden sind nur wirksam, wenn sie vom Anbieter ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
- Individuelle Vereinbarungen im Angebot haben Vorrang vor diesen AGB.
§2 Leistungen & Leistungsumfang
Der Anbieter erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Recruiting & Talentgewinnung, Employer Branding & Positionierung, Onboarding & Retention, HR- und Leadership-Beratung sowie Facilitation & Change-Begleitung.
Art, Umfang, Dauer und Vergütung ergeben sich aus dem Angebot.
Es handelt sich um Beratungs- und Unterstützungsleistungen. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg oder die Besetzung einer Position wird nicht geschuldet.
Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen des Auftrags, Leistungsinhalts oder der Vorgehensweise bedürfen der Textform (z. B. E-Mail).
Schriftliche Berichte oder Arbeitsergebnisse zur Vorlage an Dritte werden nur erstellt, wenn dies gesondert vereinbart wurde.
Der Anbieter ist berechtigt, geeignete Dritte einzusetzen. Ein Vertragsverhältnis entsteht ausschließlich zwischen Kunde und Anbieter, nicht zwischen Kunde und eingesetzten Dritten.
§3 Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde stellt dem Anbieter rechtzeitig alle zur Leistungserbringung notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung und benennt interne Ansprechpartner:innen.
- Der Kunde informiert den Anbieter über laufende oder frühere Beratungen, die für den Auftrag relevant sind.
- Der Kunde stellt organisatorische Rahmenbedingungen sicher, die eine reibungslose Leistungserbringung ermöglichen.
- Der Kunde verpflichtet sich, Mitarbeitende und gegebenenfalls Arbeitnehmervertretungen (zum Beispiel den Betriebsrat) vor Beginn der Zusammenarbeit über den Einsatz des Anbieters zu informieren.
§4 Sicherung der Unabhängigkeit
Die Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität.
Beide Parteien treffen alle erforderlichen Maßnahmen, um die Unabhängigkeit des Anbieters und eingesetzter Dritter zu sichern. Hierzu gehört insbesondere, dass weder Abwerbungsversuche noch andere Handlungen erfolgen, die die Zusammenarbeit gefährden könnten.
§5 Vergütung & Zahlungsbedingungen
Die Vergütung erfolgt gemäß den Vereinbarungen im Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
Der Anbieter ist berechtigt, dem Projektfortschritt entsprechende Zwischenabrechnungen oder Abschlagszahlungen zu stellen.
Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Leistungen auszusetzen.
Stornoregelungen bei kurzfristiger Absage:
- Absage weniger als 10 Werktage vor Leistungserbringung: 25 Prozent des vereinbarten Honorars
- Absage weniger als 5 Werktage vor Leistungserbringung: 50 Prozent des Honorars
- Absage weniger als 3 Werktage vor Leistungserbringung: 100 Prozent des Honorars
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.
Zusätzlich anfallende Nebenkosten, insbesondere Spesen, Reise- und Materialkosten, werden gesondert nach Aufwand berechnet.
§6 Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
Sämtliche Urheber-, Nutzungs- und sonstigen Schutzrechte an den im Rahmen dieses Angebots erstellten Konzepten, Texten, Designs, Analysen, Softwarebestandteilen und sonstigen Arbeitsergebnissen („Materialien") verbleiben bei Match + Thrive.
Der Kunde erhält an den Materialien ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, räumlich und zeitlich unbeschränktes Recht, diese für eigene interne Zwecke zu nutzen.
Eine Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung, Bearbeitung oder Nutzung der Materialien zu kommerziellen Zwecken außerhalb der internen Verwendung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Match + Thrive zulässig.
Materialien, die ihrer Natur nach zur Veröffentlichung bestimmt sind – insbesondere Stellenanzeigen, Inhalte für Karriereseiten und Employer-Branding-Materialien –, darf der Kunde ohne gesonderte Zustimmung zweckentsprechend veröffentlichen und nutzen.
Vorbestehende Rechte (zum Beispiel an verwendeten Tools, Templates oder Methoden) verbleiben uneingeschränkt bei Match + Thrive.
§7 Vertraulichkeit & Datenschutz
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen streng vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht gilt zeitlich unbegrenzt, auch über das Ende des Angebots hinaus.
Der Anbieter darf Subunternehmer einsetzen, sofern diese ebenfalls zur Verschwiegenheit verpflichtet werden. Der Anbieter haftet für deren Einhaltung. Soweit Subunternehmer personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten, gelten ergänzend die Regelungen des Auftragsverarbeitungsvertrags über weitere Auftragsverarbeiter.
Personenbezogene Daten werden ausschließlich nach den Vorgaben der DSGVO verarbeitet. Falls erforderlich, wird eine separate Auftragsverarbeitungsvereinbarung abgeschlossen.
Der Anbieter darf den Kunden im Rahmen üblicher Referenznennungen, zum Beispiel auf der Website, in Präsentationen oder in Social Media, benennen, sofern der Kunde dem nicht widerspricht.
§8 Haftung und Gewährleistung
Match + Thrive erbringt seine Leistungen nach bestem Wissen, sorgfältig und auf Basis anerkannter Methoden. Eine Gewähr für den Eintritt eines bestimmten Erfolges, zum Beispiel die erfolgreiche Einstellung von Kandidat:innen, die Richtigkeit von Angaben durch Bewerber:innen oder die Erreichung bestimmter Unternehmenskennzahlen, wird nicht übernommen.
Match + Thrive haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Match + Thrive nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), d. h. einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung von Match + Thrive ausgeschlossen.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeitenden, Gesellschafter:innen, Beauftragten und Erfüllungsgehilfen von Match + Thrive.
§9 Verjährung
Mängelansprüche und sonstige vertragliche Ansprüche verjähren innerhalb eines Jahres ab gesetzlichem Verjährungsbeginn.
Ausgenommen hiervon sind Ansprüche wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Für diese Ansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
§10 Vertragslaufzeit & Kündigung
Angebote gelten für den darin vereinbarten Zeitraum. Einzelaufträge enden mit Abschluss der vereinbarten Leistung. Die ordentliche Kündigung ist während der vereinbarten Laufzeit ausgeschlossen; das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
Beide Parteien haben das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine wesentliche Vertragsverletzung vorliegt, sich der Kunde in Zahlungsverzug befindet, ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder erhebliche Bonitätszweifel bestehen und der Kunde weder Vorauszahlungen leistet noch geeignete Sicherheiten stellt.
§11 Elektronische Rechnungslegung
Der Anbieter ist berechtigt, Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Kunde erklärt sich hiermit einverstanden.
§12 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Vorrangige individuelle Vertragsabreden bleiben hiervon unberührt.
Eine Abtretung von Ansprüchen des Kunden ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters ausgeschlossen.
Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Berlin.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Match + Thrive